Was du tun kannst, wenn dein*e Arbeitgeber*in dich auffordert zu kündigen
Wenn dein*e Arbeitgeber*in dich auffordert zu kündigen und du selbst kündigst, hast du dadurch viele Nachteile: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlen bei einer Eigenkündigung (Kündigung durch den Arbeitnehmer*in, also dich) in der Regel in den ersten drei Monaten keine Leistungen. Es kann sein, dass du nicht mehr in deinem Unternehmen/Betrieb arbeiten willst. Dann solltest du deine Situation mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprechen, bevor du kündigst. Am besten ist es, erst eine neue Arbeitsstelle zu finden und danach zu kündigen. Wenn du kündigst, solltest du auch eine Empfangsbestätigung der Kündigung fordern.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
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