Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was ist eine Ausbildungsduldung?

Wenn dein Aufenthaltsstatus nur eine „Duldung“ ist, kannst du für die Dauer deiner Ausbildung eine Ausbildungsduldung bekommen. In dieser Zeit darfst du in Deutschland bleiben und deine Ausbildung abschließen.
Wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du dir einen Aufenthaltstitel für 2 Jahre geben lassen.


Beachte: Das geht nur, wenn du weiter in dem Beruf arbeitest, in dem du deine Ausbildung gemacht hast.


Du musst dafür:

  • Einen Passersatz besitzen
  • Über ausreichend Wohnraum verfügen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (B1).

Beachte: Wenn du mit einer Ausbildungsduldung deinen Ausbildungsplatz wechseln willst, darfst du das nur einmal machen.


Dafür bekommst du 6 Monate Zeit (Duldung), um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Die Ausbildungsduldung muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür brauchst du einen Ausbildungsplatz, aber es kommt auch auf deinen Aufenthaltsstatus an.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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