Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Wie kann illegale Arbeit nachgewiesen werden?

Schwarzarbeit / unangemeldete Arbeit oder die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis kann auf unterschiedliche Weise nachgewiesen werden:

Man kann Arbeitgeber*innen zum Beispiel bei der Zollbehörde anzeigen. Das kann auch anonym gemacht werden.  Wenn es genügend Hinweise gibt, dann geht die Zollbehörde den Hinweisen nach und prüft den/die Arbeitgeber*in. Die Zollbehörde kann auch ohne einen konkreten Hinweis Arbeitgeber*innen überprüfen.


Achtung! Eine Anzeige beim Zoll kann negative Folgen für andere Beschäftigte im Betrieb haben, etwa wenn:

  • eine nötige Arbeitserlaubnis fehlt
  • während unangemeldeter Arbeit gleichzeitig Leistungen vom Sozialamt, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bezogen wurden.

Eine Anzeige ist online auf der Website der Zollbehörde möglich (die Felder für die persönlichen Daten müssen nicht ausgefüllt werden, die Anzeige ist anonym): Zoll online - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Behörden müssen Informationen an den Zoll und/oder an die Ausländerbehörde weiterleiten, wenn sie von Schwarzarbeit / unangemeldeter Beschäftigung oder dem Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis erfahren. Das sagt ein Gesetz in Deutschland. Du kannst auch erst direkt auf deine*n Arbeitgeber*in zugehen: Wenn du denkst, er hat dich nicht angemeldet, kannst du ihn auf seine Pflicht hinweisen. Hole dir dabei Unterstützung bei deiner Beratungsstelle von Faire Integration!
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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