Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Insolvenzgeld und Aufenthaltsstatus

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit 

Wenn du in Deutschland arbeitest, brauchst du eine in Deutschland gültige „Aufenthaltserlaubnis mit einer Gestattung der Berufstätigkeit“ = Arbeitserlaubnis. Die zuständige Ausländerbehörde kann deine Aufenthaltserlaubnis auf eine bestimmte Beschäftigung und/oder eine Tätigkeit bei einer*m bestimmten Arbeitgeber*in beschränken. Solche Nebenbestimmungen stehen entweder direkt im Aufenthaltstitel oder auf dem sogenannten „Zusatzblatt“. Wenn du gearbeitet hast, wie in den Nebenbestimmungen deiner Aufenthaltserlaubnis festgelegt, kannst du Insolvenzgeld beantragen.

Insolvenzgeld als Geflüchtete*r

Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit gestattet“, dann darfst du jede angestellte und selbständige Tätigkeit ausüben.  Wenn du eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hast, brauchst du in der Regel eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde.

Insolvenzgeld ohne Arbeitserlaubnis

Wenn du gearbeitet hast, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Lohn, auch wenn du ohne (gültige) Arbeitserlaubnis gearbeitet hast. Dann kannst du auch Anspruch auf Insolvenzgeld haben.  Du solltest dich von deiner Faire Integration Beratungsstelle beraten lassen!
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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