Prozesskosten zurückzahlen
Wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wird, bist du von der Zahlung der Verfahrenskosten befreit.
Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der Prozesskostenhilfe prüfen, wie deine Einkommenssituation (wie viel du verdienst) aussieht. Du musst dem Arbeitsgericht vier Jahre lang nach Abschluss des Verfahrens von allein mitteilen, ob sich dein Einkommen um mehr als 100 Euro verbessert hat.
Auch Wohnungswechsel musst du dem Arbeitsgericht mitteilen. Wenn du also nach dem Prozess mehr Geld verdienst, wird das Arbeitsgericht ggf. auf dich zukommen und du musst die Prozesskosten zurückzahlen. Es kann sein, dass Prozesskostenhilfe entweder in Raten, ganz, teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden muss. Das Gericht kann auch von sich aus Überprüfungen vornehmen und dich auffordern, deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen.
Beachte: Wenn du einen Prozess in der zweiten Instanz verlierst, musst du auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Das ist nicht in der Prozesskostenhilfe enthalten.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
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