Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?
Es gibt wenige Ausnahmen vom Mindestlohn. Darunter fallen beispielsweise:
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Personen in einer Ausbildung
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Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
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Personen, die eine Maßnahme vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit machen wie zum Beispiel eine Einstiegsqualifizierung
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Personen, die einen Freiwilligendienst machen
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Selbstständige
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Personen, die ein Pflichtpraktikum machen
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Personen, die ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung absolvieren, das höchstens drei Monate dauert