Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was kannst du gegen eine Kündigung tun?

Wenn deine Probezeit erfolgreich beendet ist, kann dir nur „außerordentlich“ gekündigt werden. Das heißt, wenn du dich schlecht verhalten hast, wie zum Beispiel häufig in der Arbeit unentschuldigt gefehlt oder du etwas gestohlen hast. Wenn dir also außerordentlich gekündigt wird und du dich nicht falsch verhalten hast, kannst du dich wehren! Lasse dich von deiner Faire Integration Beratungsstelle beraten.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos