Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was passiert, wenn dein Betrieb in der Insolvenz verkauft und weitergeführt wird?

Wenn dein Betrieb von einer*m anderen Inhaber*in übernommen wird, wirst auch du übernommen. Deswegen darf dir nicht gekündigt werden. 


Wichtig: Bei der neuen Firma hast du die gleichen Rechte und Pflichten. Die Betriebszugehörigkeit ändert sich auch nicht. 


Die/der Erwerber der Firma tritt also in den Arbeitsvertrag ein. Du musst keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn du mit dem Betriebsübergang nicht einverstanden bist, hast du 1 Monat Zeit schriftlich zu widersprechen. Dann besteht die Gefahr, dass du eine betriebsbedingte Kündigung bekommst.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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