Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Anspruch auf Insolvenzgeld

Wenn du nach dem Insolvenzereignis weiterarbeitest und davon wusstest, hast du keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. Wusstest du nichts davon, ist wichtig, ab wann du von der Insolvenz erfahren hast. Ab diesem Moment bekommst du für die 3 Monate davor Insolvenzgeld. Du hast nur 2 Monate ab dem Moment, in dem du von der Insolvenz weißt Zeit, um dieses Geld zu beantragen. Wenn du erst nach der Insolvenz eingestellt wirst, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Insolvenzgeld.


Beachte: Wenn der/die Insolvenzverwalter*in deinen Lohn bezahlt, musst du arbeiten.


 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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