Anspruch auf Insolvenzgeld
Wenn du nach dem Insolvenzereignis weiterarbeitest und davon wusstest, hast du keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. Wusstest du nichts davon, ist wichtig, ab wann du von der Insolvenz erfahren hast. Ab diesem Moment bekommst du für die 3 Monate davor Insolvenzgeld. Du hast nur 2 Monate ab dem Moment, in dem du von der Insolvenz weißt Zeit, um dieses Geld zu beantragen. Wenn du erst nach der Insolvenz eingestellt wirst, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Insolvenzgeld.
Beachte: Wenn der/die Insolvenzverwalter*in deinen Lohn bezahlt, musst du arbeiten.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
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