Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Wie bekommst du ausstehenden Lohn, der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfiel?

Als Ersatz für den ausgefallenen Lohn kannst du Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.


Beachte: Es gibt Ansprüche, die beim Insolvenzgeld nicht berücksichtigt werden können.


Die kannst du als Insolvenzforderungen durch Eintrag in die Insolvenztabelle bei der/dem Insolvenzverwalter*in anmelden, wenn sie vor der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind. Dafür erhältst du Formulare, in die du deine offenen Lohnansprüche aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintragen kannst. Auch alle sonstigen Forderungen, die nicht durch das Insolvenzgeld abgedeckt werden, solltest du bei der/dem Insolvenzverwalter*in anmelden (zum Beispiel Urlaubsabgeltung).

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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