Förderprogramm "Integration durch Qulifizierung IQ"

Sie brauchen Infos zu Ihren Rechten bei der Arbeit in Deutschland?

Woher weiß ich, ob ich angemeldet bin?

Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Sie zur Sozialversicherung anmeldet, bekommen Sie eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung. Der*die Arbeitgeber*in benötigt für Ihre Anmeldung: 


-    Ihre Sozialversicherungsnummer
-    Ihre Steuernummer
-    einen Krankenversicherungsnachweis und 
-    Ihre Adresse. 

Wenn Ihr*e Arbeitgeber*in nicht nach diesen Unterlagen und Informationen fragt oder sie nicht haben möchte, wurden Sie wahrscheinlich von der*dem Arbeitgeber*in nicht angemeldet.

Wenn Sie diese Vermutung haben, dann können Sie bei der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob Sie angemeldet sind. Ihr*e Arbeitgeber*in hat 6 Wochen Zeit, um Sie anzumelden, nachdem Sie Ihre Arbeit begonnen haben.

Für manche Wirtschaftsbereiche muss sogar spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Anmeldung gemacht werden. Die Liste dieser Wirtschaftsbereiche finden Sie hier: Zoll online - Anmeldung und Beitragspflicht. 

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie angemeldet sind, lassen Sie sich unbedingt in einer Beratungsstelle von Faire Integration beraten oder von Ihrer Gewerkschaft, wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind!
 

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