Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Woher weißt du, ob du angemeldet bist?

Dein*e Arbeitgeber*in muss dich vor Beginn deines Jobs bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt anmelden. Dazu ist er/sie per Gesetz verpflichtet. Wenn dein*e Arbeitgeber*in (dein*e Chef*in) dich angemeldet hat, bekommst du eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung.

Für die Anmeldung benötigt dein*e Arbeitgeber*in von dir:

  • deine Sozialversicherungsnummer
  • deine Steuernummer
  • deinen Krankenversicherungsnachweis und
  • deine Adresse

Wenn du von deinem/deiner Arbeitgeber*in nicht nach diesen Informationen gefragt wirst, wurdest du wahrscheinlich nicht angemeldet. Wenn du das denkst, kannst du bei der Rentenversicherung oder deiner Krankenkasse nachfragen, ob du angemeldet bist. Dein*e Arbeitgeber*in hat 6 Wochen Zeit, um dich anzumelden, nachdem du deine Arbeit begonnen hast.

Für manche Wirtschaftsbereiche muss sogar spätestens bei Arbeitsbeginn eine Anmeldung gemacht werden. Die Liste dieser Wirtschaftsbereiche gibt es hier: Zoll online - Anmeldung und Beitragspflicht.

Wenn du unsicher bist, ob du angemeldet bist, lasse dich unbedingt in einer Beratungsstelle von Faire Integration beraten oder von deiner Gewerkschaft, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos