Insolvenz und Arbeitslosengeld
Du kannst gleichzeitig Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld bekommen. Das Insolvenzgeld wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der Anspruchszeitraum, in dem du Arbeitslosengeld bekommst, wird durch das Insolvenzgeld nicht verkürzt.
Beratungsstellen
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.
Informationsmaterial
Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
zu den Videos