Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, wenn mein Betrieb geschlossen wird?
Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:
1. Eine Behörde stellt Ihren Betrieb unter Quarantäne, weil zum Beispiel viele Beschäftigte an dem Corona-Virus erkrankt sind. Hierzu gilt: Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Betriebsrisiko, auch wenn plötzlich betriebliche Probleme auftreten, die er nicht verursacht hat. Der Arbeitgeber muss deshalb auch Ihren Lohn weiterbezahlen, wenn die Betriebsschließung extern von einer Behörde angeordnet wurde.
2. Ihr Arbeitgeber schließt den Betrieb, weil er keine Arbeit mehr für Sie hat. Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, kann er von der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Was „Kurzarbeitergeld“ bedeutet, können Sie in der Frage: „Was ist Kurzarbeitergeld“ nachlesen.
3. Ihr Arbeitgeber schließt den Betrieb freiwillig oder vorsorglich. Dann dürfen Sie zu Hause bleiben, und der Arbeitgeber muss Ihnen weiterhin Ihren Lohn bezahlen.