Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat besteht aus Mitarbeitenden, die sich von allen Mitarbeitenden wählen lassen. Als Betriebsrat vertreten sie dann die Interessen aller Mitarbeitenden gegenüber dem/der Arbeitgeber*in. Ein Betriebsrat kann laut Gesetz in allen Betrieben gegründet werden, die mehr als 5 Beschäftigte haben. Zur Gründung müssen die Mitarbeitenden selbst einen Betriebsrat vorschlagen und andere Mitarbeitende zur Wahl oder für das Amt motivieren.

Im öffentlichen Dienst nennt man die gewählten Mitarbeitenden dann Personalrat. Ein Personalrat wird in allen Dienststellen ab 5 Beschäftigen gewählt. Je mehr Beschäftigte es dort gibt, desto mehr Personen sind im Personalrat. Für einen Personalrat gelten ähnliche Regeln wie für einen Betriebsrat. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Rechte von Personalräten sind im Personalvertretungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt.

In einem Unternehmen mit Betriebs-/Personalrat haben die Beschäftigten mehr Rechte und können besser mitentscheiden.
 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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