Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

FAQ – Arbeitszeit

Arbeitszeit – wie viele Stunden darfst du arbeiten?

Am Tag darfst du nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Es gibt Ausnahmen, bei denen du bis zu 10 Stunden täglich arbeiten darfst.  Innerhalb von 6 Monaten darfst du die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Durchschnitt aber nicht überschreiten. Du darfst in einer Woche nicht mehr als 48 Stunden arbeiten (Höchstarbeitszeit). Auch wenn du mehrere Jobs hast, dürfen deine Arbeitsstunden insgesamt nicht mehr als 48 Stunden ergeben.

Zwischen deinen Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden sein (in denen du nicht arbeiten darfst). Arbeitest du im Schichtdienst, musst du darauf achten, dass du die Ruhezeit einhältst. Arbeitest du beispielsweise in der Pflege, Landwirtschaft, Gastronomie/Hotel oder Verkehrsbetrieben, kann die Ruhezeit zwischen deinen Arbeitszeiten kürzer sein. Die fehlende Ruhezeit muss immer ausgeglichen werden.

Deine Arbeitszeit ist in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Dort steht, ob und wie viele Überstunden du machen kannst. Diese Information kann aber auch im Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen stehen. Wenn du dir unsicher bist, wie deine Überstunden geregelt sind, solltest du mit deiner*m Arbeitgeber*in sprechen.

Du solltest wissen, ob du für Überstunden bezahlt wirst oder die Zeit als Freizeit erhältst: Du machst beispielsweise 2 Überstunden und darfst dafür an einem anderen Tag 2 Stunden früher gehen (Freizeitausgleich). Es kann auch vereinbart werden, dass dir Überstunden bezahlt werden. Dein*e Arbeitgeber*in darf dir nicht einfach so Überstunden anordnen – deine Arbeitszeiten und Überstunden sind gesetzlich geregelt. Er oder sie muss sich an das Gesetz halten.


Um deine Arbeitszeit zu dokumentieren, ist es wichtig, dass du dir deine Stunden genau aufschreibst. Dann kannst du nachweisen, wie lange du gearbeitet hast.


 

Du arbeitest auf Abruf. Deine Arbeitszeit steht nicht im Vertrag – was bedeutet das für dich?

Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit steht, bedeutet das automatisch, dass deine Arbeitszeit mindestens 20 Stunden in der Woche ist. Du kannst mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, aber nicht weniger. Arbeit auf Abruf bedeutet, dass du kurzfristig für Arbeit eingeteilt wirst. Auch auf Abruf muss dein*e Arbeitgeber*in dich für mindestens 3 Stunden durchgehend beschäftigen, wenn die Dauer deiner täglichen Arbeitszeit nicht geregelt ist.

Steht in deinem Arbeitsvertrag also nicht, dass du beispielsweise 8 Stunden pro Tag arbeiten sollst, kann dein*e Arbeitgeber*in von dir verlangen für 3 Stunden zu arbeiten. Er/sie darf dich aber nicht für eine Zeit von nur 2 Stunden oder weniger beschäftigen, weil sich das für dich nicht lohnen würde. Sollst du trotzdem nur für 2 Stunden arbeiten, muss dein*e Arbeitgeber*in dich für 3 Stunden bezahlen.

Bei einer Arbeit auf Abruf darf deine Arbeitszeit in der Woche von der Regel abweichen. Wenn eine Mindestarbeitszeit vereinbart ist (im Arbeitsvertrag), darf dein*e Arbeitgeber*in dir höchstens 25% mehr Arbeit (pro Woche) geben. Wenn eine Höchstarbeitszeit vereinbart ist, darf dein*e Arbeitgeber*in dich bis zu 20% weniger arbeiten lassen, aber nicht noch weniger.

Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du höchstens 30 Stunden im Monat arbeiten sollst, kann dein*e Arbeitgeber*in von dir verlangen, dass du in einem „ruhigen“ Monat nur 24 Stunden arbeiten sollst und dich dann auch nur für diese bezahlen. Er/sie darf dich aber nicht für weniger als 24 Stunden bezahlen.

 

In deinem Vertrag stehen keine klaren Arbeitszeiten – was musst du wissen?

Steht in deinem Arbeitsvertrag zum Beispiel, dass du zwischen 10 und 40 Stunden in der Woche arbeiten musst, ist diese Regelung unklar und nicht erlaubt. Steht in deinem Arbeitsvertrag eine unklare Arbeitszeit, musst du ausrechnen, wie viele Stunden du im Durchschnitt arbeitest: Beispielsweise arbeitest du in der ersten Woche des Monats 20 Stunden, in der zweiten 40, der dritten 20 und in der vierten wieder 20 Stunden. Dann beträgt deine durchschnittliche Arbeitszeit: 25 Stunden in der Woche. Für diese Arbeitszeit musst du bezahlt werden, auch wenn du einmal weniger arbeitest.


So errechnest du deine Arbeitszeit im Durchschnitt:
Arbeitsstunden der Woche 1 
+  Arbeitsstunden der Woche 2 
+  Arbeitsstunden der Woche 3 
+  Arbeitsstunden der Woche 4  
= B     

Das Ergebnis B teilst du durch 4 (wegen 4 Wochen in einem Monat) 

B : 4 = Durchschnittliche Arbeitszeit im Monat

Beispiel-Rechnung:
20 + 40 + 20 + 20 = 100 : 4 = 25


Es gibt auch Jobs, bei denen du flexible Arbeitszeiten hast, wie zum Beispiel Gleitzeit. Dazu wird ein Gleitzeitkonto geführt, in dem Minus- und Plusstunden aufgezeichnet werden. Du kannst dann innerhalb eines definierten Rahmens (im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung) selbst bestimmen, wann und wie viel du arbeitest.

Wer schreibt deine Arbeitszeit auf?

In Deutschland gilt ab 2023 die Arbeitszeiterfassung: Der oder die Arbeitgeber*in hat also die Pflicht deine Arbeitszeiten und deine Überstunden zu erfassen. Dazu gibt es bald erst ein Gesetz! Darum hat wahrscheinlich noch nicht jede*r Arbeitgeber*in ein elektronisches System eingerichtet, mit dem deine Arbeitszeit erfasst werden kann. Sollte dein*e Arbeitgeber*in das noch nicht gemacht haben, muss er oder sie das nachholen. Je mehr Mitarbeiter er oder sie hat, desto länger ist Zeit dieses System einzurichten.


Hinweis: Schreibe deine Arbeitszeiten trotzdem immer selbst auf! So kannst du nachweisen, wie lange und wann du gearbeitet hast. Und du kannst prüfen, ob dir alle Stunden und Überstunden bezahlt werden.



 

Musst du während deiner Arbeit Pausen machen?

Ja, Pausen sind gesetzlich festgelegt: Wenn du länger als 6 Stunden arbeitest, musst du 30 Minuten Pause machen.
Wenn du länger als 9 Stunden arbeitest, musst du insgesamt 45 Minuten Pause machen.


Pausen werden nicht bezahlt – aber du solltest trotzdem Pause machen. Wenn du keine Pause machst, wird dir die Zeit trotzdem von deiner Arbeitszeit abgezogen.
 


 

Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und Nachtarbeit – was musst du beachten?

In manchen Branchen, wie in der Gastronomie oder der Pflege, ist es normal, an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts zu arbeiten. Diese besonderen Tage und Zeiten müssen dir bezahlt werden (Zuschlag). Es gibt einen gesetzlich geregelten Zuschlag für Nachtarbeit (=Arbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens, für Konditoreien/Bäckereien gilt die Nachtarbeit von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens).

Wenn dir Zuschläge bezahlt werden, steht das auch auf deiner Lohnabrechnung. In deinem Arbeitsvertrag (oder in deinem Tarifvertrag) steht, welche Zuschläge für Überstunden, sonntags und an Feiertagen gezahlt werden. Falls das nicht in deinem Arbeitsvertrag steht, kann das in dem Tarifvertrag stehen, der für deine Arbeit gilt.

Du reist für deine Arbeit – was bedeutet das für deine Arbeitszeit und die Bezahlung?

Wenn du in deiner Arbeit keinen festen Arbeitsort hast, sondern beispielsweise zu Kunden fährst, ist diese Fahrzeit auch Arbeitszeit. Auch die Fahrt zu deinem ersten Kunden und der Heimweg vom letzten Kunden zählen dazu. Wenn du für deine Arbeit verreist, muss dir die Reisezeit (Zeit, in der du unterwegs bist) bezahlt werden.

Wenn deine Reisezeit außerhalb deiner normalen Arbeitszeit liegt, kann hierfür eine andere Bezahlung gelten. Das ist der Fall, wenn das in deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht. Das gilt auch dann, wenn die Reisezeit zu deinem Job dazugehört.

Die/Der Arbeitgeber*in wird dich dazu auffordern, Anfahrtswege und Reisezeiten zu dokumentieren. Das solltest du tun, um die Bezahlung (Reisekosten) zu sichern.


Hinweis: Die Zeit, die du von deiner Wohnung zur Arbeit brauchst, gilt nicht als Arbeitszeit. Nur wenn du direkt von deiner Wohnung zu einem Kunden fährst, gilt die Zeit als Arbeitszeit.



 

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Konto, auf dem Plusstunden gesammelt oder von dem Minusstunden abgebaut werden können.

  • Plusstunden sind die Stunden, die du mehr arbeitest, als in deinem Arbeitsvertrag steht.
  • Minusstunden sind die Stunden, die du weniger arbeitest, als in deinem Arbeitsvertrag steht.

Grundlage des Kontos ist die Arbeitszeit, die in deinem Arbeitsvertrag steht. Das Führen eines Arbeitszeitkontos kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Das ist vor allem in der Leiharbeit der Fall.

Es muss auch geregelt sein, wie viele Plus- und Minusstunden du auf dem Arbeitszeitkonto sammeln darfst. Auch wie und wann du diese Stunden (Plus oder Minus) ausgleichen musst, muss dort stehen. In deinem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag steht auch, ob Plusstunden bezahlt werden oder aber als Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Bei der Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos gelten die Arbeitszeitgesetze und der gesetzliche Mindestlohn.

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

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