Wo bekomme ich Hilfe, wenn mir der gesetzliche Mindestlohn oder der Branchenmindestlohn nicht bezahlt wird?
Wenn der gesetzliche Mindestlohn oder ein Branchenmindestlohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nicht gezahlt wird, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Sie haben ein Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn und können beide vor Gericht einklagen.
Die Gewerkschaften haben einen eigenen Rechtsschutz mit Anwält*innen, der Arbeitnehmer*, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, dabei unterstützt. Informieren Sie sich in einer Beratungsstelle, was Sie machen können!
Es gibt die Möglichkeit, den*die Arbeitgeber*in beim Zoll zu melden. Wenn ein*e Arbeitgeber*in weniger als den gesetzlichen Mindestlohn oder den Branchenmindestlohn zahlt, kann er eine hohe Geldstrafe bekommen. Der Zoll hilft Ihnen aber nicht dabei, den Lohn zu bekommen, den Ihr*e Arbeitgeber*in , Ihnen nicht gezahlt hat.
Um den gesetzlichen Mindestlohn vor Gericht einzuklagen, sieht das Gesetz eine Frist von drei Jahren vor. Bei Branchenmindestlöhnen ist die Geltungsmachungsfrist in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt. Sie muss mindestens 6 Monate betragen (§ 9 S. 3 AEntG)