Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Ausnahmen vom Mindestlohn

Es gibt wenige Ausnahmen vom Mindestlohn. Diese Personen können weniger verdienen als im Mindestlohn festgelegt:

  • Personen in einer Ausbildung
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Personen, die eine Maßnahme des Job-Centers oder von der Agentur für Arbeit machen (zum Beispiel eine Einstiegsqualifizierung)
  • Personen, die einen Freiwilligendienst machen
  • Selbstständige
  • Personen, die ein Pflichtpraktikum machen
  • Personen, die ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung machen, das höchstens drei Monate dauert

Beachte: Der gesetzliche Mindestlohn und Branchenmindestlöhne gelten auch für Migrant*innen/Geflüchtete, die in Deutschland arbeiten.



 

Beratungsstellen

Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an deine Beratungsstelle von Faire Integration. Über die Beratungsstellenseite findest du, wer für dich in deinem Bundesland zuständig ist.

Informationsmaterial

Hier findest du Informationsmaterial, Flyer und Videos zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Du willst dich über deine Rechte bei der Arbeit in Deutschland informieren? Wir haben kurze Videos zu Themen wie Kündigung, Minijob, Krankenversicherung und mehr gemacht. Klicke dich einfach durch und informiere dich.
 

zu den Videos