Muss ich die angeordneten Schutzmaßnahmen befolgen?
Ihr Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht. Das bedeutet, dass er Sie dazu verpflichten kann, die nötigen hygienischen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus umzusetzen. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber Ihnen sagen, dass Sie einen Mundschutz tragen und sich regelmäßig die Hände waschen oder desinfizieren sollen.