Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Was passiert mit meinem Lohn, wenn ich am Corona-Virus erkrankt bin?

Wenn Sie sich tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert haben, sind Sie arbeitsunfähig und bekommen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihre*r Ärzt*in. Diese müssen Sie an Ihren Arbeitgeber sowie Ihre Krankenkasse schicken. Hier gelten die normalen Regelungen bei einer Arbeitsunfähigkeit. In der Zeit, in der Sie nicht arbeiten, werden Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für 6 Wochen vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Danach erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Wer über seine Tätigkeit nicht krankenversichert ist, wie z.B. Minijobber und Personen, die einer studentischen Beschäftigung nachgehen, bekommt kein Krankengeld.

Achtung: Normalerweise müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht den Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit sagen. Da der Corona-Virus hochansteckend ist, ist es sehr ratsam, den Arbeitgeber und Kolleg*innen über Ihre Infizierung mit dem Corona-Virus zu informieren. Nur so kann Ihr Arbeitgeber entsprechend reagieren und eine Ausbreitung des Corona-Virus vermieden werden. Eine solche Meldepflicht kann der Arbeitgeber auch in Betriebsvereinbarungen niederschreiben.