Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Muss ich Überstunden machen, wenn meine Kolleg*innen krank sind und nicht arbeiten können?

Überstunden müssen immer vorher vereinbart sein: im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Wenn es keine Vereinbarung dazu gibt, darf der Arbeitgeber nicht einseitig, also ohne Ihr Einverständnis, Überstunden anordnen. In außergewöhnlichen Situationen können Sie vom Arbeitgeber verpflichtet werden, Überstunden zu leisten. Dies gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber durch Überstunden einen Schaden abwehren kann, der ihm droht und der nicht anders vermieden werden kann.