Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung IQ"

Mein Arbeitgeber will, dass ich meine Arbeitsstunden reduziere. Muss ich das akzeptieren?

Arbeitgeber können auf die Corona-Krise mit sogenannter „Kurzarbeit“ reagieren. Kurzarbeit bedeutet, dass Sie weniger Stunden arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Für weniger Arbeitsstunden bekommen Sie weniger Lohn. Was das sogenannte „Kurzarbeitergeld“ ist, können Sie im FAQ "Kurzarbeit" lesen. Bei der sogenannten „Kurzarbeit Null“ arbeiten Sie vorübergehend gar nicht.

Unternehmen können Kurzarbeit nicht alleine festlegen! Wenn eine vertragliche Regelung (Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung) Kurzarbeit vorsieht, dann kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen. Wenn es keine vertragliche Regelung zur Kurzarbeit gibt, muss der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen. Was ein Betriebsrat ist und welche Aufgaben er hat, finden Sie hier und hier. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne vertragliche Regelungen muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit mit allen Beschäftigten vereinbaren, also direkt mit Ihnen. Wenn Sie in Kurzarbeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Lassen Sie sich von einer Faire Integration Beratungsstelle beraten, wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Einverständniserklärung unterschreiben sollen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.