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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis ebenfalls beenden. Bei einer Kündigung kündigt immer eine Seite der anderen Seite und bestimmte Fristen müssen dabei eingehalten werden.  Bei dem Aufhebungsvertrag ist das anders. Beide Seiten einigen sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und können auch das Datum beliebig festsetzen.

Achtung: In einem Aufhebungsvertrag können auch noch weitere Vereinbarungen aufgenommen werden, die zum Beispiel Ihre Lohnansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen.  

Anders als bei der Kündigung müssen sowohl der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als auch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterschreiben. 

Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie sehr nachteilig sein, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zum Beispiel reinschreibt, dass Sie auf wichtige Ansprüche wie z.B. den Ausgleich von Überstunden oder Urlaub verzichten sollen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und holen Sie sich im Zweifel Rat bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Wenn Sie unterschreiben, stimmen Sie allen Bestimmungen darin mit der eigenen Unterschrift automatisch zu. Darum kann man sich im Nachhinein viel schwerer dagegen wehren als bei einer Kündigung.

Vorsicht! Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dann wird die Agentur für Arbeit / das Jobcenter Ihnen wahrscheinlich bis zu drei Monate kein Arbeitslosengeld ausbezahlen. Die Agentur für Arbeit / das Jobcenter geht bei Aufhebungsverträgen davon aus, dass Sie an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit beteiligt waren.

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