Auf meiner Lohnabrechnung sehe ich, dass Geld abgezogen wird. Ist das korrekt?
Manchmal kommt es vor, dass vom Netto-Verdienst noch Geld abgezogen wird.
Das sind die sogenannten Netto-Abzüge. Ein Beispiel für Netto-Abzüge ist, wenn die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber Ihnen eine Wohnung zur Verfügung stellt und Ihnen hierfür die Miete vom Lohn abzieht. Manche Abzüge sind rechtlich nicht erlaubt.
Darüber hinaus, darf Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber nur Geld von Ihrem Netto-Verdienst abziehen, wenn Ihr Netto-Verdienst nicht unter einem bestimmten Betrag liegt: der Pfändungsgrenze. Wie hoch diese Pfändungsgrenze liegt, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und für wie vielen Personen Sie Unterhalt zahlen müssen. Die Pfändungstabelle können Sie unter folgendem Link ansehen.
Holen Sie sich am bestem immer Rat, wenn Sie auf Ihrer Lohnabrechnung Abzüge sehen!