Ich arbeite manchmal auch an Sonn-, Feiertagen und nachts. Ist das erlaubt und gelten hier andere Regelungen?
In manchen Branchen, wie in der Gastronomie oder der Pflege, ist es normal, an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts zu arbeiten.
Sie müssen aber beachten, dass Ihr*e Arbeitgeber*in Ihnen eventuell Zuschläge zahlen muss. Das sind Beträge, die der*die Arbeitgeber*in zusätzlich zum Grundlohn zahlt. Gesetzlich geregelt ist nur der, dass es Zuschlag für Nachtarbeit also für die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr.
Darüber hinaus werden oftmals in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen Zuschläge für Überstunden, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit vereinbart.
Deswegen müssen Sie sich informieren, ob ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt. Die Zuschläge können unterschiedlich hoch sein. Wenn Ihnen Zuschläge bezahlt werden, dann stehen diese auch auf Ihrer Lohnabrechnung .